Freistellung nach Kündigung – BAG stellt klare Leitlinien auf

In vielen Unternehmen ist die Freistellung von der Erbringung der Verpflichtung der Arbeitsleistung nach einer Kündigung gewohnte Praxis: Arbeitsleistung einstellen, Zugänge sperren, Aufgaben übergeben – und der Arbeitnehmer bleibt bis zum Ausscheiden bezahlt zu Hause. Entsprechend verbreitet sind arbeitsvertragliche Klauseln, die eine Freistellung bei oder nach Ausspruch einer Kündigung – gleich von welcher Seite – ohne weiteres vorsehen. Der Fünfte Senat des BAG hat nun…

Einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber

Es gibt Situationen, in denen Arbeitgeber ein Interesse daran haben, Beschäftigte von der Arbeit freizustellen, um sie zumindest zeitweilig aus dem Betrieb zu nehmen. Demgegenüber steht der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers. Grundsätze zur einseitigen Freistellung Das Interesse des Arbeitgebers einen Arbeitnehmer einseitig von der Arbeitspflicht freizustellen, kollidiert mit dem Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist aufgrund des Arbeitsvertrags nicht nur verpflichtet zu arbeiten, er hat auch…