Vorfeld-Initiatoren einer Betriebsratswahl – kein Sonderkündigungsschutz in der Wartezeit

Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist im Jahr 2021 in § 15 Abs. 3b KSchG der Sonderkündigungsschutz für sog. Vorfeld-Initiatoren der Betriebsratswahl eingeführt worden. Hierzu gehören Arbeitnehmer, die sich vor der Veröffentlichung des Einladungsschreibens zu einer Wahlversammlung für die Gründung eines Betriebsrats einsetzen und die Absicht der Betriebsratsgründung notariell beglaubigen lassen. Das LAG München hat nun entschieden, dass der Sonderkündigungsschutz für Vorfeld-Initiatoren während der Wartezeit – also…