Internal Investigation: Beweisverwertungsverbote im Blick behalten!

Kommt es in Unternehmen zu Fehlverhalten oder gar betriebsbezogenen Straftaten, muss auch aufgrund der strengen Zweiwochenfrist zur außerordentlichen Kündigung in kürzester Zeit eine interne Untersuchung organsiert werden. Dabei sind Beweisverwertungsverbote unbedingt im Blick zu behalten, denn es droht eine Unverwertbarkeit der Ergebnisse der internen Untersuchung im individuellen Kündigungsschutzprozess. Vor Gericht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wonach der gesamte Inhalt der Parteivorträge sowie die Ergebnisse…