Jeck statt Job – zur Arbeitsbefreiung an Karneval

Für das ArbG Köln besteht kein Zweifel daran, was die „Karnevalszeit“ ist. Mit Urteil vom 11. Januar 2019 (ArbG Köln vom 11. Januar 2019 – 19 Ca 3743/18) hat es entschieden, dass darunter die gesamte Zeit von Weiberfastnacht bis einschließlich Aschermittwoch fällt. Damit sei der Begriff weiter als der der „Karnevalstage“, welcher sich gegebenenfalls nur auf Weiberfastnacht, Rosenmontag und Aschermittwoch beziehe. Um einen gesetzlichen Feiertag…

Begrenzte Urlaubsabgeltung bei Doppelarbeitsverhältnis

Wird gegen eine Kündigung geklagt und entscheidet das Gericht, dass die Kündigung unwirksam war und das Arbeitsverhältnis nicht geendet hat, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich sämtliches Gehalt für die Vergangenheit, den Annahmeverzugslohn. Hat ein zu Unrecht gekündigter Arbeitnehmer jedoch einen anderen Job aufgenommen, muss er sich Zwischenverdienst auf das noch zu zahlende Arbeitsentgelt anrechnen lassen, § 11 Nr. 1 KSchG. Entsprechendes gilt grundsätzlich auch bei der…