Dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kommt erhebliche Bedeutung bei der Eindämmung der Corona-Pandemie zu. Nach der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung besteht grundsätzlich die Verpflichtung, am Arbeitsplatz eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. Doch was gilt, wenn einem Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist? Wie kann der Konflikt zwischen dem individuellen Gesundheitsschutz des einzelnen Arbeitnehmers und dem kollektiven Gesundheitsschutz der Belegschaft aufgelöst werden?…