Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. Oktober 2018 (Az.: 8 AZR 501/14) entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen die Konfessionszugehörigkeit nicht pauschal zur Voraussetzung für eine Einstellung machen dürfen. Vor Kurzem hatten wir bereits über den Fall der konfessionslosen Bewerberin berichtet, die sich im Rahmen der erfolglosen Bewerbung auf eine Stelle bei der Diakonie wegen der fehlenden Religionszugehörigkeit diskriminiert gesehen hatte. Nun hat das…