Zusatzurlaub nach der Geburt nur für Frauen?

Mit Urteil vom 18.11.2020 (Rechtssache C-463/19) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass tariflicher Zusatzurlaub im Anschluss an die gesetzlichen Mutterschutzschutzfristen unter bestimmten Voraussetzungen ausschließlich Frauen vorbehalten werden darf. Dies stelle – trotz der anzunehmenden unmittelbaren Benachteiligung – jedenfalls dann keine unzulässige Diskriminierung von Männern da, wenn der Sonderurlaub dabei dem besonderen Schutz der Arbeitnehmerinnen hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft oder ihrer Mutterschaft diene. Hintergrund…