Einstellung ausländischer Führungskräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Update

Für die Einstellung von ausländischen Führungskräften aus Drittstaaten, wie zum Beispiel Geschäftsführerinnen oder leitender Angestellter aus Nicht-EU-Staaten, ist ein Aufenthaltstitel erforderlich (§ 4a AufenthG). Darüber, welcher Aufenthaltstitel für Führungskräfte zu beantragen ist, haben wir bereits 2019 hier im Blog berichtet. Seitdem ist am 01.03.2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten und am 01.04.2020 weitere Änderungen der Beschäftigungsverordnung. Die nachfolgenden Informationen sollen daher einen Überblick über die…

Einstellung ausländischer Führungskräfte – welcher Aufenthaltstitel ist zu beantragen?

Für die Einstellung von ausländischen Führungskräften aus Drittstaaten, wie zum Beispiel Geschäftsführerinnen oder leitender Angestellter aus Nicht-EU-Staaten, ist ein Aufenthaltstitel erforderlich (§ 4 Abs. 3 AufenthG). Die Grundlagen der Beantragung eines Aufenthaltstitels haben wir bereits hier im Blog dargestellt. In diesem Beitrag sollen nun diejenigen Aufenthaltstitel, die für die Einstellung eines drittstaatsangehörigen Ausländers in einer leitenden Führungsposition infrage kommen, einschließlich ihrer jeweiligen Voraussetzungen kurz dargestellt…