Arbeitgeber dürfen eine Mund-Nasen-Bedeckung am Arbeitsplatz vorschreiben. Der Mitarbeiter kann dies zwar verweigern und sogar ein ärztliches Attest vorlegen, verliert dann aber auch seinen Vergütungsanspruch. Das ändert sich auch dann nicht, wenn der Mitarbeiter anbietet, an einem anderen Ort zu arbeiten oder andere Aufgaben zu übernehmen. Seit Beginn der Pandemie beschäftigen sich die Arbeitsgerichte mit Fällen, in denen Arbeitnehmern am Arbeitsplatz keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können…
Das LAG Köln bestätigt: Ein Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer ohne Mund-Nase-Bedeckung nicht tätig werden lassen. Können Arbeitgeber die Maskenpflicht am Arbeitsplatz durchsetzen? Bereits im Januar 2021 haben wir mit unserem Beitrag Maskenbefreiung am Arbeitsplatz – Nur mit nachvollziehbarer Begründung! über einen Fall in einem Rathaus berichtet. Nach Auffassung des ArbG Siegburg (Urteil v. 16. Dezember 2020 Az. 4 Ga 18/20) überwog der Gesundheits- und Infektionsschutz aller…
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus inzwischen zur Normalität geworden. Auch in vielen Unternehmen haben Arbeitgeber häufig das Tragen einer entsprechenden Maske am Arbeitsplatz angeordnet. Eine solche Weisung hat nunmehr auch die Arbeitsgerichtsbarkeit beschäftigt. So musste das ArbG Siegburg kürzlich im Rahmen eines Eilverfahrens über die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Weisung entscheiden und hat hier erste Hinweise für eine für den…