Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags muss das Gebot fairen Verhandelns beachtet werden. Wird dieses Gebot verletzt, ist der Aufhebungsvertrag unwirksam. Eine Verletzung liegt aber nur in „Extremfällen“ vor. So jedenfalls das LAG Hamm in einer kürzlich ergangenen Entscheidung. Das BAG hat für das Gebot fairen Verhandelns beim Abschluss von Aufhebungsverträgen einige Grundsätze entwickelt, an denen konkrete Situationen im Einzelfall zu messen sind. Über die hierzu ergangene…