Durch das Mitte 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) wurde das Einsichtsrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und -gehaltslisten erweitert. Dieses Recht kann dem Betriebsrat aber nach dem BAG versagt werden. So hat das BAG entschieden (Beschluss vom 28. Juli 2020 – 1 ABR 6/19), dass dem Betriebsrat ein Einsichts- und Auswertungsrecht von Bruttoentgeltlisten nach dem EntgTranspG nicht zusteht, wenn der Arbeitgeber die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung nach…
Seit einigen Jahren ist das Recht des Betriebsrats auf Einsichtnahme in Brutto-Gehaltslisten höchstrichterlich grundsätzlich anerkannt. Unklar war hingegen, ob dieses Einsichtnahmerecht auch in nicht anonymisierter Form besteht. Es verwundert daher nicht, dass diese Frage immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten war. Nunmehr hat das BAG in seiner Entscheidung (v. 7.5.2019, Az. 1 ABR 53/17) für Klarheit gesorgt: Arbeitgeber dürfen die Gehaltslisten nicht…