Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Wer ihnen kündigen will, muss nicht nur die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben beachten, sondern auch die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Bei einer außerordentlichen Kündigung gelten besondere Fristen. Überschreitungen der Fristen führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. Es lohnt sich daher, die Fristen genau im Blick zu behalten. Grundsatz Die rechtliche Ausgangslage ist klar: Eine außerordentliche Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes. Das…
Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Arbeitnehmer unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen. Arbeitgeber dürfen eine solche Kündigung insbesondere erst dann aussprechen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zuvor zugestimmt hat. Gerade bei außerordentlichen Kündigungen führt die Beteiligung des Integrationsamtes zu besonderen Herausforderungen. Denn hier muss der Arbeitgeber schnell handeln, um nicht die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) zu verpassen. Aus dem Zusammenspiel der Kündigungserklärungsfrist mit der notwendigen Beteiligung…
Soll ein schwerbehinderter Arbeitnehmer gekündigt werden, bedarf die Kündigung der Zustimmung des Integrationsamtes. Eine Kündigung ohne Zustimmung ist nichtig. Zusätzlich können auf den Arbeitgeber Entschädigungszahlungen nach dem AGG zukommen. Worauf bei Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmern zu achten ist, erläutert dieser Beitrag. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers „offenkundig“ ist und ob diesem eine Entschädigung nach § 15…
Die Kündigung von Arbeitnehmern, die schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, bedarf besonderer vorbereitender Maßnahmen. Nicht nur die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist Wirksamkeitsvoraussetzung (wir berichteten in unserem Beitrag vom 18. Januar 2017 über die Neuerung) sondern auch die Zustimmung des Integrationsamtes muss zwingend vorliegen. Selbst bei erteilter Zustimmung können sich jedoch Unsicherheiten ergeben, die sich noch Jahre nach einer rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren realisieren können….










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