Gewalt ist keine Lösung – aber ein Kündigungsgrund?

Gewalt am Arbeitsplatz ist ein absolutes Tabu. Tätliche Übergriffe innerhalb der Belegschaft stellen einen schweren Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar und können das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber irreparabel beschädigen. Letztere stehen in derartigen Fällen regelmäßig unter erheblichem Handlungsdruck – nicht nur, um ihrer Schutzpflicht gegenüber der Belegschaft gerecht zu werden, sondern auch um weitere Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs zu verhindern. Gleichwohl sind die rechtlichen…