Seit dem 1.1.2019 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit (die sog. Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG): Ein legitimes „Tool“, der privaten Krankenversicherung (PKV) zu entfliehen? Nein, auch wenn Arbeitnehmer dies scheinbar anders sehen und zu diesem Zweck Brückenteilzeitanträge stellen. Wann darf ein Brückenteilzeitantrag gestellt werden? Nach dem neuen § 9a Abs. 1 TzBfG können Arbeitnehmer einen Antrag auf befristete Reduzierung der…