Durch den Wegfall der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) in Papierform ab dem 01.01.2023 müssen Arbeitgeberinnen* ihre bisherigen Prozesse neu bewerten. Zukünftig müssen Arbeitgeberinnen proaktiv auf Grundlage der Krankmeldung der Arbeitnehmerin die AU-Daten bei der Krankenkasse über das Entgeltabrechnungssystem, eine Ausfüllhilfe oder ein zertifiziertes Zeiterfassungssystem abrufen. Dies gilt jedenfalls für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen – nicht jedoch für Privatversicherte. Sobald eine Krankmeldung erfolgt ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit…
Aufsehen erregt derzeit ein Online-Dienstleister, der Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet, via WhatsApp eine angeblich anerkannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gegen Entgelt zu erhalten. Die Diagnose wird dabei lediglich über das Ausfüllen von Formularen vorgenommen, in welchen typische Symptome abgefragt werden. Aber: Wie ist das möglich? Durch die Änderung der (Muster-)Berufsordnung der Ärzte und die Aufhebung des Fernbehandlungsverbots ist die ausschließliche Behandlung oder Beratung über Kommunikationsmedien in einzelnen Landesberufsordnungen…