„Dann lasse ich mich halt krankschreiben“: Drohung kann – muss aber nicht – außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Ein Arbeitnehmer droht, sich im Falle einer nicht gewünschten Schichtzuteilung krankschreiben zu lassen – ist eine außerordentliche Kündigung in diesem Fall wirksam? Im Grundsatz ja, allerdings kann die Interessenabwägung im Einzelfall auch zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen, so das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Kündigt ein Arbeitnehmer an, sich krankschreiben zu lassen – etwa weil er nicht dem gewünschten Schichtdienst zugeordnet wurde oder sein begehrter Urlaub nicht bewilligt wurde…