Betriebsratsmitglieder sind im erforderlichen Umfang bei vollen Bezügen von ihrer Arbeitsleistung freizustellen. Hat das Betriebsratsmitglied aber Anspruch auf eine leistungsabhängige Vergütung, stellt das den Arbeitgeber regelmäßig vor ein Dilemma – Leistung und Freistellung, wie passt das zusammen? Bekanntermaßen sind Betriebsratsmitglieder ohne Minderung des Entgelts im erforderlichen Umfang von ihrer Arbeitsleistung freizustellen. Die Frage ist, was das konkret bedeutet und wie sich der entsprechende Vergütungsanspruch des…