Arbeitsverhältnisse sind Vertrauensverhältnisse. Das ist mehr als eine Floskel. Jeder Vertrag enthält gem. § 241 Abs. 2 BGB die Pflicht, auf die Interessen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen. Im Arbeitsverhältnis konkretisiert sich dies zu einer umfassenden Treuepflicht: Wahrung berechtigter Arbeitgeberinteressen, Unterlassen schädigender Handlungen und Verschwiegenheit über vertrauliche betriebliche Angelegenheiten sind nur einige wichtige Elemente dieser Pflicht. Mit wachsender Verantwortung steigt die Intensität dieser Pflichten. Führungskräfte…
Mehr als 100 Mitarbeiter der katholischen Kirche haben sich vergangene Woche unter dem Hashtag #OutInChurch als queer geoutet. Folgt jetzt eine Reform des Kirchenarbeitsrechts? Das bislang größte Coming Out in der Geschichte der katholischen Kirche dürfte die Debatte maßgeblich prägen. Die Kirche wird nicht länger ungehindert an ihren bisherigen Maßstäben festhalten können: Die eigene sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität dürfen keinen Kündigungsgrund darstellen. Dieser…










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