Die Ampelkoalitionäre setzen das erste arbeitsrechtliche Vorhaben um – zum 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro je Zeitstunde erhöht. Der entsprechende Gesetzesentwurf der Bundesregierung hat am 23. Februar 2022 das Bundeskabinett passiert und befindet sich nun im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Unser Partner Ferdinand Groß nimmt im Video eine erste Einordnung vor und zeigt Auswirkungen für die Praxis auf.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Auch Praktikanten fallen grundsätzlich unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes. Doch es gibt Ausnahmen. Welche Praktika vom Mindestlohngesetz ausgenommen sind und welche Besonderheiten zu beachten sind, zeigt dieser Beitrag. Obwohl Praktikanten nicht unter den allgemeinen Arbeitnehmerbegriff fallen, haben sie nach § 22 Abs. 1 S. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG) grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Denn Praktikanten…