Mit dem Gesetz zur Neuerung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) treten umfangreiche strukturelle und inhaltliche Änderungen in Kraft. Zusätzlich zu zwei Regelungen, die bereits seit Verkündung des Gesetzes am 30. Mai 2017 in Kraft getreten sind, kommen ab dem 1. Januar 2018 u.a. die Erweiterung des Anwendungsbereichs, Neuerungen bei Nacht- und Mehrarbeit sowie bei Schutzmaßnahmen und das Verbot von Vorbereitungsmaßnahmen während des Sonderkündigungsschutzes. Wir geben einen Überblick…