Schwangere Arbeitnehmerinnen haben besonderen Kündigungsschutz. Ihre Kündigung ist nach § 17 MuSchG nur zulässig, wenn sie von der zuständigen Behörde auf Antrag des Arbeitgebers ausnahmsweise für zulässig erklärt worden ist. In einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-284/23) ging es um die gerichtliche Geltendmachung des Kündigungsschutzes, wenn eine schwangere Arbeitnehmerin erst nach ihrer Kündigung von der Schwangerschaft erfährt. Die Drei-Wochen-Frist, die es bei einer…
Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften hatten bis vor Kurzem keine Möglichkeit, ihr Mandat bei Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit vorübergehend ruhen zu lassen. Sie mussten es ganz niederlegen, wenn sie Haftungsrisiken vermeiden wollten. Das ist heute anders – durch die Gesetzesinitiative #stayonboard. Unsere Partnerin Dr. Jessica Jacobi ist eine der Initiatorinnen von #stayonboard und erklärt im Video, wie am 12. August 2021 aus einer Idee ein Gesetz wurde.
Die Corona-Pandemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Verantwortung für die Umsetzung eines angemessenen Arbeitsschutzes, insbesondere der neuen arbeitsschutzrechtlichen Standards in Zusammenhang mit dem Corona-Virus, liegt bei den Unternehmen. Der Arbeitsschutz verlangt von Arbeitgebern auch, den Mutterschutz und die damit verbundenen Besonderheiten für beschäftigte schwangere Arbeitnehmerinnen zu berücksichtigen Was also bedeuten Fürsorgepflicht und Arbeitsschutz in Zeiten von Covid-19 für…
(Sonder-)Kündigungsschutz ist ein weites Feld und stellt Arbeitgeber oftmals vor scheinbar unüberwindbare Hürden. Für den allgemeinen Kündigungsschutz, d.h. für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, sind Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit entscheidend. Besonderer Kündigungsschutz folgt in der Regel aus persönlichen Umständen des Arbeitnehmers, wie z.B. einer Schwerbehinderung oder einer Schwangerschaft. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über den allgemeinen, tariflichen, betrieblichen und gesetzlichen (Sonder-)Kündigungsschutz und bestehende Ausnahmen geben. Anwendbarkeit…
Mit dem Gesetz zur Neuerung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) treten umfangreiche strukturelle und inhaltliche Änderungen in Kraft. Zusätzlich zu zwei Regelungen, die bereits seit Verkündung des Gesetzes am 30. Mai 2017 in Kraft getreten sind, kommen ab dem 1. Januar 2018 u.a. die Erweiterung des Anwendungsbereichs, Neuerungen bei Nacht- und Mehrarbeit sowie bei Schutzmaßnahmen und das Verbot von Vorbereitungsmaßnahmen während des Sonderkündigungsschutzes. Wir geben einen Überblick…
Der Bundestag hat am 30. März 2017 den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts verabschiedet. Das Gesetz bedarf nun nur noch der Zustimmung des Bundesrats. Gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden noch einzelne Detailänderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf (unser ursprünglicher Blogbeitrag dazu hier) vorgenommen. Neben einigen klarstellenden und redaktionellen Änderungen handelt es sich hierbei im Wesentlichen um folgende Änderungen gegenüber dem ursprünglichen…