Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – bei Organmitgliedern auch ohne Karenzentschädigung möglich

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern sind von großer praktischer Bedeutung. Da hier – anders als bei Arbeitnehmern – klare gesetzliche Regelungen fehlen, besteht aber vielfach Rechtsunsicherheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt nunmehr die Vertragsfreiheit der Parteien: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot muss bei Organmitgliedern keine Gegenleistung in Form einer Karenzentschädigung vorsehen. Wird dennoch eine Karenzentschädigung vereinbart, kann wirksam vertraglich geregelt werden, dass diese bei Verstößen gegen das…

Mehr Flexibilität beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot? Der Vorvertrag als Gestaltungsoption für Arbeitgeber!

Zu den „Dauerbrennern“ der arbeitsrechtlichen Beratung zählt zweifellos das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Bei vielen Unternehmen besteht verständlicherweise der Wunsch, sich möglichst optimal vor einer Konkurrenztätigkeit ausgeschiedener Mitarbeiter zu schützen. Allerdings hat dieser Schutz seinen Preis: die Karenzentschädigung. Zur Zahlung einer Karenzentschädigung möchte sich ein Arbeitgeber indes naturgemäß nur dann verpflichten, wenn ihm der betroffene Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden auch tatsächlich „gefährlich“ werden kann. Die Krux dabei:…

Die Rechnung kommt zum Schluss – Unwirksamkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten mit GmbH-Geschäftsführern

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern werden mit Organmitgliedern in ihrem Anstellungsvertrag nicht selten unternehmensbezogene nachvertragliche Wettbewerbsverbote vereinbart, wonach jede Tätigkeit für ein Wettbewerbsunternehmen verboten ist. Zur Wirksamkeit solcher Klauseln hat das OLG München (OLG München vom 2. August 2018 – 7 U 2107/18) in einem äußerst praxisrelevanten – jedoch bislang wenig beachteten – Beschluss wichtige Hinweise gegeben und letztlich deren Unwirksamkeit angenommen. Rahmenbedingungen Nach ständiger Rechtsprechung des BGH…

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Karenzentschädigung trotz Ruhestand?

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind ein wichtiges Instrument, um Arbeitgeber vor Konkurrenz ausgeschiedener Mitarbeiter zu schützen. Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis wegen Erreichen der maßgebenden Altersgrenze aus und bezieht Altersrente, stellt sich für viele Arbeitgeber die Frage, welche Auswirkungen dies auf das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot und insbesondere auf die Zahlung der Karenzentschädigung hat. Ruhestand beendet nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht Ein vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot erlischt nicht automatisch mit…