Nebentätigkeit: Vorsicht Falle!

Die meisten Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber jede Nebentätigkeit anzuzeigen hat. Dieser Regelung wird meist keine besondere Bedeutung beigemessen. Die Klausel macht aber durchaus Sinn. Denn: Sie ermöglicht dem Arbeitgeber die Prüfung von Art und Ausmaß jeder Nebentätigkeit. Diese Prüfung sollten Arbeitgeber ernst nehmen. Es kann dadurch nicht nur eine Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers vermieden werden. Vielmehr kann sich der Arbeitgeber vor…