Die Geschwindigkeit des digitalen Wandels ist beachtlich. Um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen die erforderlichen Anpassungen zügig vorantreiben und umsetzen. Die Entscheidung über die Einführung neuer Technologien liegt jedoch nicht allein beim Arbeitgeber. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bietet dem Betriebsrat eine weitreichende Beteiligungsmöglichkeit. Inwiefern vor diesem Hintergrund eine rasche Digitalisierung betrieblicher Abläufe überhaupt möglich ist, beleuchtet unser…