Was gehört eigentlich in die Personalakte? Datensparsamkeit schützt bei Einsichtsrechten!

Arbeitgeber stehen regelmäßig vor der Frage, wie umfangreich sie die Personalakten ihrer Mitarbeiter führen sollen. Einerseits verlangt das Arbeitsrecht eine ordentliche Dokumentation, andererseits gilt: Je schlanker die Akte, desto geringer das Risiko bei Einsichtsrechten und Datenschutzfragen. In der Praxis zeigt sich häufig: Personalakten sind überfrachtet. Viele Arbeitgeber sammeln alles – von Feedbackbögen über ärztliche Bescheinigungen bis hin zu informellen HR-Notizen. Das erhöht nicht nur den…