Keine "Narrenfreiheit" für Arbeitnehmer durch Ausschlussklauseln!

Vertragliche Ausschluss- oder Verfallklauseln sind ein bewährtes Mittel des Arbeitgebers, um für Rechtssicherheit und eine bessere wirtschaftliche Planbarkeit zu sorgen. Dass arbeitsvertragliche Ausschlussfristen durchaus auch der Abwehr von Ansprüchen des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer dienlich sein können, haben wir vor kurzem in unserem Beitrag vom 24. Januar 2019 berichtet und die Zulässigkeit von Ausschlussklauseln näher beleuchtet. Wurde eine wirksam vereinbarte Ausschlussfrist nicht eingehalten, verfällt grundsätzlich…

Immer unkündbar in der Elternzeit?

Ab dem Zeitpunkt, ab dem Elternzeit verlangt worden ist, und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen (§ 18 Abs. 1 S. 1, 3 BEEG). Ein Arbeitnehmer in Elternzeit ist also grundsätzlich unkündbar; weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder eine Änderungskündigung können wirksam ausgesprochen werden. Hiervon schafft aber § 18 Abs. 1 S. 4 BEEG eine Ausnahme:…