Eine Wartezeitkündigung, umgangssprachlich auch als „Probezeitkündigung“ bezeichnet – also eine Kündigung vor Eintritt des allgemeinen Kündigungsschutzes – sollte vom Arbeitgeber nicht unterschätzt werden. Stolperfallen gilt es auch hier zu vermeiden: Das LAG Düsseldorf sah in einer aktuellen Entscheidung eine Probezeitkündigung aufgrund von widersprüchlichem Verhalten des Arbeitgebers als unwirksam an. Vereinbarung einer Probezeit – eine „win-win“-Situation Die Vorteile einer Probezeit liegen für beide Seiten klar auf…
Innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses besteht auch für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen kein besonderer Kündigungsschutz. An eine Kündigung innerhalb dieser Zeit sind damit grundsätzlich keine besonderen Anforderungen geknüpft. Das könnte sich jetzt ändern: In einer aktuellen Entscheidung zur Kündigung eines Gleisarbeiters hat der EuGH (Urt. v. 10.02.2022 in der Rechtssache C-485/20 HR Rail) festgestellt, dass die Kündigung von Arbeitnehmer:innen mit Schwerbehinderung auch während der „Probezeit“…










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