Bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen müssen Arbeitgeber besondere Sorgfalt walten lassen. Wie sich im Bereich befristeter Arbeitsverträge bei der Vergabe von Drittmitteln im Zusammenhang mit Forschungsprojekten die Rechtslage gestaltet, hatte nun das BAG in einer Entscheidung aus dem Mai 2018 zu klären (BAG, Urteil vom 23.05.2018 – 7 AZR 875/16). Der Fall Der Sachverhalt bildet eine in der deutschen Wissenschaftslandschaft typische Situation ab: Der Kläger,…