Kein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte

Die Frage nach einem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist trotz intensiver gesellschafts- und arbeitsmarktpolitischer Diskussion in der Vergangenheit ungemindert aktuell. Ist im Frühjahr 2017 noch eine entsprechende Gesetzesinitiative der SPD gescheitert, haben die jüngsten GroKo-Sondierungen zu einer Verständigung auf die Einführung eines Rechts auf befristete Teilzeit geführt. Die Entscheidung des BAG vom 17.10.2017 (9 AZR 192/17) zeigt die gegenwärtigen Rahmenbedingungen und  Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug…

Update: Kein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit - vorerst

Am 29.03.2017 tagte im Kanzleramt der Koalitionsausschuss, bestehend aus CDU, CSU und SPD. Eine Einigung auf ein Recht zur befristeten Teilzeit (Einzelheiten hier auf unserem Blog) konnte in der nächtlichen Beratung nicht gefunden werden, sodass das Projekt vorerst „als beerdigt“ gilt. Die CDU hatte als Kompromiss laut der Süddeutschen Zeitung zwar vorgeschlagen, das Rückkehrrecht in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern zu testen. Dies sei von der…

Referentenentwurf zum „Rückkehrrecht aus der Teilzeit“

Arbeitnehmer sollen ein Recht auf eine zeitlich begrenzte Teilzeit bekommen. Das sieht ein Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vor. Bisher kennt das Gesetz nur einen Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit, die Rückkehr in Vollzeit ist Verhandlungssache. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag darüber hinaus ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit vereinbart. In einem neuen § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) soll nun sichergestellt werden,…