Heilung einer formunwirksamen Befristungsabrede?

Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform im Sinne des § 126 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), also der beidseitigen Unterzeichnung. Wird gegen dieses Formerfordernis verstoßen, kommt gemäß § 16 S. 1 TzBfG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande. Unachtsamkeit kann hier insoweit zu (bösen) Überraschungen auf Arbeitgeberseite führen, insbesondere wenn die Arbeitnehmerin die Arbeit vor beidseitiger Unterzeichnung tatsächlich aufnimmt. Zwei…

Standortverlagerung – Sachgrund für eine Befristung?

Die wirksame Ausgestaltung von Befristungen stößt bei Arbeitgebern (verständlicherweise) immer wieder auf Schwierigkeiten. Kürzlich hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden (Urteil vom 21.03.2017 – 7 AZR 222/15), ob die Schließung einer Betriebsstätte, die durch einen neuen Standort an einem 83 Kilometer entfernten Ort ersetzt werden soll, einen ausreichenden Sachgrund für eine Befristung darstellen kann. Maßgeblich war die Frage, ob der Arbeitgeber eine ausreichende Prognose angestellt hatte,…

Gewusst wie: Befristung bei vorübergehendem Mehrbedarf

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt in seinem Urteil vom 14.12.2016 ‑ 7 AZR 688/14 noch einmal: Auch ein erhöhter Arbeitsaufwand im Bereich von Daueraufgaben kann eine Sachgrundbefristung im Sinne des § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG rechtfertigen. Zur Begründung eines vorübergehenden Mehrbedarfs im Unternehmen ist es daher nicht notwendig, sich auf den erhöhten Anfall von Zusatzaufgaben im Bereich eines zeitlich begrenzten Projektes zu berufen. Die aktuelle Entscheidung…

Zeitliche Obergrenzen für Sachgrundbefristungen

Ob Krankheits-, Mutterschutz- oder Elternzeitvertretung: Sachgrundbefristungen erfreuen sich bei Arbeitgebern großer Beliebtheit. Oftmals schließt sich an ein befristetes Arbeitsverhältnis ein weiteres bei demselben Arbeitgeber an (sog. Kettenbefristung). Bisher waren die zeitlichen und/oder zahlenmäßigen Grenzen, ab wann Arbeitgeber der Gefahr einer rechtsmissbräuchlichen Kettenbefristung nach § 242 BGB unterliegen, nicht hinreichend klar. Das Bundesarbeitsgericht (BAG; Urt. v. 26. Oktober 2016 – 7 AZR 135/15) liefert nunmehr konkrete Anhaltspunkte, an denen sich…