Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG. Dass dieser gerade zu Beginn einer Schwangerschaft zu rechtlichen Unsicherheiten führen kann, zeigt ein aktuelles Urteil des BAG vom 3. April 2025 (2 AZR 156/24). Wir erläutern, weshalb das BAG die Hürden für eine wirksame Kündigung weiter erhöht hat – und was Arbeitgeber jetzt beachten müssen. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb…
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben besonderen Kündigungsschutz. Ihre Kündigung ist nach § 17 MuSchG nur zulässig, wenn sie von der zuständigen Behörde auf Antrag des Arbeitgebers ausnahmsweise für zulässig erklärt worden ist. In einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-284/23) ging es um die gerichtliche Geltendmachung des Kündigungsschutzes, wenn eine schwangere Arbeitnehmerin erst nach ihrer Kündigung von der Schwangerschaft erfährt. Die Drei-Wochen-Frist, die es bei einer…
The Antwerp Labour Court recently settled the question of whether compensation for maternity protection and separate compensation for discrimination can both be awarded for the same dismissal under Belgian law. Belgium treats pregnancy/maternity as a protected status. When an employer dismisses an employee who is pregnant or has recently given birth, it must be able to prove that the reasons underlying the dismissal are completely…
Schwangeren Arbeitnehmern kann grundsätzlich nicht gekündigt werden, es sei denn, die Kündigung wird von der zuständigen Landesbehörde ausnahmsweise für zulässig erklärt. Dieses Kündigungsverbot greift unzweifelhaft, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bereits in Vollzug gesetzt wurde, die Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit also bereits aufgenommen hat. Doch gilt es auch bei neueingestellten Arbeitnehmerinnen in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Tätigkeitsbeginn? Ja, so das BAG in einer neuen…
Frauen brauchen während einer Schwangerschaft sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung keine Arbeitsleistung zu erbringen und erhalten in dieser Zeit weiter ihren Arbeitslohn. Bei gesundheitlichen Gefährdungen für Mutter oder Kind innerhalb einer Schwangerschaft kann ein Arzt schon vorher ein Beschäftigungsverbot aussprechen; die werdende Mutter hat auch in diesem Fall Anspruch auf ihre bisherige Vergütung. Doch gilt letzteres auch dann, wenn eine Frau…