AGG-Verstoß bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes?

Soll ein schwerbehinderter Arbeitnehmer gekündigt werden, bedarf die Kündigung der Zustimmung des Integrationsamtes. Eine Kündigung ohne Zustimmung ist nichtig. Zusätzlich können auf den Arbeitgeber Entschädigungszahlungen nach dem AGG zukommen. Worauf bei Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmern zu achten ist, erläutert dieser Beitrag. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers „offenkundig“ ist und ob diesem eine Entschädigung nach § 15…