In der Praxis kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer im Rahmen von Umstrukturierungen gekündigt werden, bevor ein Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen wurde. Hierzu kann es beispielsweise dann kommen, wenn Interessenausgleichsverhandlungen nach wochen- oder gar monatelangen Verhandlungen für gescheitert erklärt werden. In diesem Fall können die gekündigten Arbeitnehmer nach § 113 BetrVG gerichtlich einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung geltend machen (sog. Nachteilsausgleich). Wird anschließend doch noch…
Der Sozialplan gleicht die mit einer Restrukturierung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile der Mitarbeiter aus. Der Arbeitgeber muss dafür „in die Tasche greifen“. Das Sozialplanvolumen hängt maßgeblich von der Anzahl der sozialplanberechtigten Arbeitnehmer ab. Mitarbeiter, die freiwillig ausscheiden, müssen nicht im Sozialplan berücksichtigt werden. Besonderheiten gelten jedoch, wenn das Ausscheiden durch den Arbeitgeber veranlasst wurde (siehe hierzu Beitrag von Christoph Seidler). Doch wo liegt genau die Grenze…