Aufhebungsverträge sind gern gewählte Mittel von Arbeitgebern, um Arbeitsverhältnisse einvernehmlich zu beenden. Arbeitgeber versprechen sich davon regelmäßig eine zügige und möglichst rechtssichere Beendigung. Insbesondere lassen sich die Unwägbarkeiten und Kosten eines sonst drohenden Kündigungsrechtsstreits vermeiden, wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird und dadurch die ansonsten avisierte Kündigung nicht ausgesprochen werden muss. Nicht umsonst heißt es im Volksmund allzu oft: „Vor Gericht und auf hoher See ist…