Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV – die zwei Seiten der Medaille

Viele Arbeitgeber stellen sich die altbekannte Frage nach der Sozialversicherungspflicht einer Person. Das Thema hat aufgrund der Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV jüngst wieder an Bedeutung gewonnen – Stichwort: Risiko der Scheinselbstständigkeit. Arbeitgeber sollten sowohl bei Durchführung des Verfahrens als auch bei dessen Nichtdurchführung mit besonderer Vorsicht vorgehen.