In Zeiten, in denen der klassische „Tatort“-Krimi weitgehend durch True-Crime-Podcasts und Serienkiller-Dokus abgelöst wurde, dürfte jedem klar sein: Straftaten sind (leider) Teil unserer Gesellschaft. Täter finden sich in allen gesellschaftlichen Gruppen und Milieus und damit praktisch zwangsläufig auch unter Arbeitnehmern. Eine Straftat, begangen durch einen Arbeitnehmer, wird das Arbeitsverhältnis meist überschatten und nachhaltig stören. Nicht nur das Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen kann darunter leiden….
Ein Mitarbeiter steht im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Auch wenn der Arbeitgeber selbst nicht Geschädigter ist, kann er deswegen das Arbeitsverhältnis beenden wollen. Oft ist es für ihn jedoch schwierig, den Sachverhalt eigenständig aufzuklären. Hier können die Staatsanwaltschaft und das Akteneinsichtsrecht aus § 475 der Strafprozessordnung (StPO) helfen. Schon der Verdacht einer Straftat gegen den Mitarbeiter kann ausreichend sein, um das Arbeitsverhältnis mit…










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