Spätestens seit der Entscheidung des BAG zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und der dazu erfolgten Diskussion ist klar: Arbeitszeit ist nicht gleich Arbeitszeit. Nicht jede erfasste Arbeitsstunde muss auch (gleichermaßen) vergütet werden (vgl. hierzu unseren Blogbeitrag vom 8. März 2023). Mit der Frage der Vergütung von Arbeitszeit hatte sich kürzlich auch das LAG Nürnberg im Zusammenhang mit Wege- und Umkleide- sowie Körperreinigungszeiten zu befassen (Az. 7…
Dass die Umkleide- und Wegezeiten bei einem vom Arbeitgeber angeordneten Wechsel von Dienstkleidung in der Regel vergütungspflichtig sind, ist seit längerem anerkannt. Das Gleiche gilt, wenn sich der Mitarbeiter dazu entschließt, eine auffällige Dienstkleidung im Betrieb zu wechseln. Auch hat das BAG den Begriff einer auffälligen Dienstkleidung konkretisiert, bei der eine Vergütungspflicht besteht, wenn sich der Arbeitnehmer für ein An- und Ablegen im Betrieb entscheidet…