Vergütungspflicht für Umkleidezeiten - bestehen Gestaltungsmöglichkeiten?

Dass die Umkleide- und Wegezeiten bei einem vom Arbeitgeber angeordneten Wechsel von Dienstkleidung  in der Regel vergütungspflichtig sind, ist seit längerem anerkannt.  Das Gleiche gilt, wenn sich der Mitarbeiter dazu entschließt, eine auffällige Dienstkleidung im Betrieb zu wechseln. Auch hat das BAG den Begriff einer auffälligen Dienstkleidung konkretisiert, bei der eine Vergütungspflicht besteht, wenn sich der Arbeitnehmer für ein An- und Ablegen im Betrieb entscheidet…