Kein Anspruch auf Homeoffice: Die unternehmerische Entscheidung behält Vorrang

In einer aktuellen Entscheidung hat das LAG Berlin-Brandenburg der Einführung eines Rechts auf Homeoffice „durch die Hintertür“ eine Absage erteilt und damit die unternehmerische Freiheit von Arbeitgebern wieder gestärkt. Wie sich das am Fall einer Änderungskündigung entsponnen hat, zeigt dieser Beitrag. Arbeiten im Homeoffice soll nun doch kein milderes Mittel zur Änderungskündigung sein: Das LAG Berlin-Brandenburg (Urteil v. 24.3.2021 – 4 Sa 1243/20) hat die…