Vorsicht bei Verzicht und Abgeltung tarifvertraglicher Ansprüche

Der Tarifvertrag hat Vorrang und auf Ansprüche aus einem Tarifvertrag darf der Arbeitnehmer nicht verzichten. Das klingt nach einer einfachen Regelung, die jedoch einen weiten Anwendungsbereich hat und im Rahmen von Beendigungsstreitigkeiten leicht übersehen werden kann. Versteckt in § 4 Abs. 4 TVG kann das Verbot des Verzichts oder der Abgeltung tarifvertragliche Ansprüche weitreichende Folgen haben. Demnach ist ein rechtswirksamer Verzicht auf bereits entstandene tarifliche…

Vorsicht bei Prozessvergleichen und möglicher Urlaubsabgeltung

Wird die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, besteht zwischen den Parteien häufig Uneinigkeit bei der Frage, ob die Urlaubsabgeltung im Vergleich abschließend geregelt wurde. Das LAG Schleswig-Holstein hat in seiner Entscheidung vom 9. Juni 2021 klargestellt, dass die Vereinbarung einer ordnungsgemäßen Abrechnung einen unerwähnten Urlaubsabgeltungsanspruch nicht erfasst. Unter eine geregelte allgemeine Ausgleichsquittung falle ein Urlaubsabgeltungsanspruch hingegen schon. Bei der Gestaltung von Vergleichen…

Zur Kasse bitte: Zwangsgeldantrag des Betriebsrats für rechtzeitige Auskunftserteilung?

Wenn der Gläubiger gegen den Schuldner einen Auskunftstitel erlangt hat, aber der Schuldner die Auskunft nicht freiwillig erteilt, ist das Vollstreckungsverfahren einzuleiten. Der Schuldner soll dann durch Zwangsgeld (und ersatzweise Zwangshaft) zur Auskunftserteilung angehalten werden. Aber gilt das auch dann, wenn ein zur Auskunft verpflichteter Arbeitgeber die begehrte Auskunft gegenüber dem Betriebsrat nur zögerlich oder verspätet erteilt? Kann der Arbeitgeber mittels Zwangsgeldantrags des Betriebsrats zu…

Gerichtlicher Beendigungsvergleich und doch kein Ende?

Nach arbeitgeberseitiger Kündigung des Arbeitsverhältnisses macht der Arbeitnehmer seine Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Lösung nicht selten davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis erst zu einem deutlich späteren als dem Kündigungstermin beendet wird. Haben sich die Parteien schließlich geeinigt, wird häufig eine gerichtliche Vergleichsprotokollierung im schriftlichen Verfahrenswege beantragt. Wer als Arbeitgeber diesen Weg beschreitet, kann unter Umständen eine böse Überraschung erleben: Der Arbeitnehmer beruft sich im Nachhinein…