Viele Arbeitgeber kennen es: Mitarbeiter – häufig Vertriebsaußendienstler – fahren von ihrem zuhause zu einem (Kunden)Termin und es stellt sich die Frage, ob die Fahrzeit zu vergüten ist. Klar war bislang: Grenzenlos wird man dem Arbeitnehmer regelmäßig nicht zumuten können, Fahrzeiten zum beruflich veranlassten Termin ohne Vergütung in Kauf zu nehmen. Aber sollte der Arbeitgeber den vollen Anteil (inkl. Staurisiko) tragen? „Ja“, urteilt das BAG…
Nicht selten besteht in der betrieblichen Praxis das gegenseitige Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mehr über den jeweils anderen sowie die zu erbringende Arbeitsleistung zu erfahren. Die Begründung eines echten Probearbeitsverhältnisses oder eines befristeten Arbeitsvertrags zum Zwecke der Erprobung ist dabei üblicherweise nicht gewollt, da zu komplex. Möglich ist jedoch eine dritte Variante: das sogenannte „Einfühlungsverhältnis“. Welche Rahmenbedingungen und Grenzen hierfür gelten, zeigt unser Beitrag….