Equal-Pay-Verstoß - wen treffen Haftung und Sanktionen?

Vereinbarungen zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer, die gegen den sog. Gleichstellungsgrundsatz oder Anspruch auf Equal Pay & Equal Treatment verstoßen, sind auch nach der jüngsten Gesetzesänderung weiterhin unwirksam. Dabei stellt sich auch im Falle einer im Übrigen rechtmäßigen Arbeitnehmerüberlassung für Verleiher wie auch für Entleiher die Frage, welche Rechtsfolgen vom Verstoß gegen Equal Pay ausgehen. Während das Arbeitsverhältnis zum Verleiher an sich unberührt bleibt, birgt insbesondere…