Zwischenzeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Geht das?

Es ist allgemein bekannt: Ein Zwischenzeugnis dient der Beurteilung des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis. Liegen berechtigte Interessen des Arbeitnehmers vor, kann dieser anlassbezogen auch während seines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis von seinem Arbeitgeber verlangen. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Leistungsbeurteilung entsteht andernfalls erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dann hat der Arbeitnehmer nach § 109 Abs. 1 S. 1 GewO einen Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen…