Das Bundesarbeitsgericht hatte in einem aktuellen Urteil über den Anspruch auf Feiertagsvergütung zu entscheiden. Geklagt hatte ein Zeitungszusteller, dessen Arbeitsvertrag Regelungen vorsah, die eine Vergütung an Feiertagen umgehen sollten. Das BAG urteilte, das dies gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen verstößt und der Arbeitgeber trotz der vertraglichen Regelung Lohn zahlen muss. Wir haben die Entscheidung für Sie analysiert und…