Arbeitgebern dürfte hinlänglich bekannt sein, welche rechtlichen wie tatsächlichen Risiken sie eingehen, wenn sie ihren Mitarbeitern die Privatnutzung des dienstlich überlassenen Smartphones einräumen. Aufgrund der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) steht die Privatnutzungserlaubnis nun jedoch unter einem weiteren Gesichtspunkt auf dem Prüfstand: Darf der Arbeitgeber die Privatnutzung überhaupt noch erlauben, wenn diese mit einem Datensicherheitsrisiko für Beschäftigtendaten verbunden ist? Die bekannten Herausforderungen der Privatnutzungserlaubnis Arbeitsgeber sind…