Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt rechtssicher nutzen

In der arbeitsrechtlichen Vertragspraxis finden sich – nach wie vor – regelmäßig Klauseln wie die folgende: „Zusätzlich zu seiner Fixvergütung gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein 13. Bruttomonatsgehalt. Die Gewährung des 13. Bruttomonatsgehalts erfolgt freiwillig und kann vom Arbeitgeber jederzeit widerrufen werden.“ Wer sich mit vorstehender Klausel in Sicherheit wiegt, läuft Gefahr, ungewollt Ansprüche auf vermeintlich „freiwillige“ und „jederzeit widerrufbare“ Leistungen begründet zu haben, die…

Einfach widerruflich? Hürden bei der Flexibilisierung von Gehaltsbestandteilen

Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse daran, Vergütungsbestandteile flexibel zu gestalten und so in Zeiten sich verändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen auch im Entgeltbereich flexibel zu bleiben. Ermessensboni, freiwillige Sonderleistungen und widerrufliche Gehaltsbestandteile sind daher weit verbreitet. Häufig finden sich jedoch unsorgfältige Formulierungen, die die vermeintliche Flexibilität wieder in Frage stellen, wie ein jüngerer Fall des LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 5. Juli 2017 – 4 Sa 512/16) zum…