Die folgende Situation ist in der Unternehmenswirklichkeit sicherlich kein Einzelfall: Eine Führungskraft ist mit einem Mitarbeiter sehr zufrieden und sagt ihm daher eine Gehaltserhöhung oder die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags zu, ohne jedoch mit einer Vollmacht zum Abschluss von Arbeitsverträgen ausgestattet zu sein. Im Nachgang entscheidet jedoch eine übergeordnete Stelle, dass der Arbeitsvertrag nicht geändert wird. Kann sich der Mitarbeiter dennoch auf die Zusage der…










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