Kein Verfall von Urlaubsansprüchen bei mehreren aufeinanderfolgenden Beschäftigungsverboten

Während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots bleibt der Urlaubsanspruch unberührt. So sieht es das Gesetz in § 24 Satz 1 MuSchG vor. Kann eine schwangere oder stillende Arbeitnehmerin ihren Urlaub nicht vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nehmen, verfällt weder der zuvor nicht genommene noch der während der Zeit des Beschäftigungsverbots erworbene Urlaub. Nach § 24 Satz 2 MuSchG wird der nicht erhaltene Urlaub übertragen und ist entweder in dem Jahr zu nehmen,…

Zehn Fragen und Antworten zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Das wöchentliche Team-Meeting findet ohne den Kollegen aus Bayern statt, denn da ist Mariä-Himmelfahrt. Die Dienstleister in Berlin brauchen Support, aber die Kollegen im Callcenter in Niedersachen feiern Reformationstag. Der Kollege mit deutschem Arbeitsvertrag arbeitet während seiner Dienstreise in Dubai auch an Allerheiligen. In vielen Bundesländern gibt es gesetzliche Feiertage, die in anderen Bundesländern nicht als Feiertage anerkannt sind. Unternehmen mit Standorten in verschiedenen Bundesländern und…

Diese Frau haben Sie noch nie gesehen? Trotzdem: Mutterschaftslohn

Frauen brauchen während einer Schwangerschaft sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung keine Arbeitsleistung zu erbringen und erhalten in dieser Zeit weiter ihren Arbeitslohn. Bei gesundheitlichen Gefährdungen für Mutter oder Kind innerhalb einer Schwangerschaft kann ein Arzt schon vorher ein Beschäftigungsverbot aussprechen; die werdende Mutter hat auch in diesem Fall Anspruch auf ihre bisherige Vergütung. Doch gilt letzteres auch dann, wenn eine Frau…