Das LAG Schleswig-Holstein hat in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2017 eine Kündigung wegen Beleidigung der Geschäftsführung als gerechtfertigt angesehen. Das für sich betrachtet verdiente kein besondere Erwähnung. Aufmerksamkeit verdient das Urteil dennoch, da das LAG schon fast lehrbuchartig alle maßgeblichen Umstände des Einzelfalles erörtert, und mit einer häufigen Fehlvorstellung ausräumt: Auch nach „Emmely“ kann das angesparte „Vertrauenskapital“ bei langjähriger Betriebszugehörigkeit durch eine einzige Handlung…