Die umkämpfte Namensliste – Ein Segen im Kündigungsschutzprozess?

Sind im Zuge einer Betriebsänderung Kündigungen auszusprechen und existiert ein Betriebsrat, sind mit diesem Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen durchzuführen. Bei Arbeitgebern fällt in der Beratung dann oft das Stichwort „Namensliste“, weil damit gedanklich viele Vorteile verknüpft sind. Auf der anderen Seite steht der Betriebsrat, der sich erfahrungsgemäß dem Erstellen einer Namensliste grundsätzlich verschließt. Das wirft die Frage auf, ob die Vorteile einer existierenden Namensliste den Kampf…

Interessenausgleich mit Namensliste – Der Teufel steckt im Detail

Ein Interessenausgleich mit Namensliste bietet dem Arbeitgeber erhebliche Erleichterungen im Kündigungsschutzverfahren. Grund zur Freude also, wenn mit dem Betriebsrat eine inhaltliche Einigung über einen Interessenausgleich mit Namensliste gelingt. Die Einhaltung der nötigen Formalien ist dann vermeintlich nur noch Nebensache. Aber Vorsicht: Es gelten strenge Formvorgaben. Diesbezügliche Verstöße können den Arbeitgeber um die beabsichtigten – nicht selten sogar durch einen hoch dotierten Sozialplan erkauften – Erleichterungen…