Die meisten Arbeitnehmer wissen: Die tägliche Fahrt zur Arbeit (sog. Wegezeit) ist nicht vergütungspflichtig. Ein Arbeitnehmer wird nur für die Zeit entlohnt, in der er Leistungen erbringt – und die Fahrt zur Arbeit gehört nicht dazu. Da in international agierenden Unternehmen immer häufiger Arbeitnehmer auf Dienstreise ins Ausland geschickt werden, erlangt jedoch die Frage zunehmend Bedeutung, ob eine solche Reisetätigkeit zu vergüten ist. Vereinzelt finden…